Allgemeine Informationen
Wohnmobile
Wichtige Hinweise und Abhängigkeiten
H02 - Info: Bitte beachten Sie, dass sich bei Nichtbestellung des FIAT Paket die Lieferzeit des Fahrzeuges wesentlich verlängert.
H140 - Inkl. Angabe der produktionsbedingten Toleranzen von ±5%
H141 - Bitte beachten Sie, dass die angegebene Anzahl der Schlafplätze sowohl Schlafplätze für Erwachsene als auch für Kinder enthalten kann. Die Schlafplätze weisen nicht dieselben Abmessungen auf. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Ihrem WEINSBERG Händler über die Größenverhältnisse der im Fahrzeug vorgesehenen Schlafplätze beraten zu lassen damit Sie entscheiden können, ob diese für die von Ihnen vorgesehene Belegung (Erwachsene/Kinder) geeignet ist.
H142 - Bei einzelnen Modellen muss eine zusätzliche Ausstattung gewählt werden um die maximal möglichen Schlafplätze erreichen zu können. Ihr WEINSBERG Händler berät Sie gerne.
H711 - Fassungsvermögen des Frischwassertanks i. S. d. Anh. V. Teil A, Ziff. 2.6 Fn. (h) VO (EU) 1230/2012 durch Überlaufventil begrenzt auf 10 Liter (empfohlene Fahrbefüllung)
H712C - Bei geschlossenem Überlaufventil beträgt das Fassungsvermögen des Frischwassertanks 100 Liter.
H157 - Bitte beachten Sie, dass durch den Anbau des Fahrradträger an der Heckwand das Sichtfeld der Rückfahrkamera eingeschränkt wird.
H147 - Maximale Belastbarkeit 250 kg
H160 - Je nach Grundriss sind ein oder mehrere Booster zur Verstärkung der Heizleistung enthalten
H145 - Bei Wahl der Option erhöht sich die Fahrzeughöhe um ca. 11 cm
H146 - Zusätzlich ist die Hardware vorbereitet über optionale Sensoren (z. B. Tür‐/Fensterkontakte) erweitert zu werden. Weitere Informationen finden Sie auf www.velocate.com
H137 - Dem Fahrzeug liegt ein Gutschein zum Einlösen des Medikamentensets bei. Das Medikamentenset enthält apothekenpflichtige Medikamente. Der Gutschein kann daher ausschließlich bei der zuständigen MediKit‐Versandapotheke unter www.medikit.shop eingelöst werden. Unter www.medikit.shop erhalten Sie zudem weitere Informationen zu Ihrem MediKit.
H95 - Bitte beachten Sie, dass bei Bestellung des Fahrzeugs ohne AHK oder Vorrüstung für AHK, die Nachrüstung einer AHK nicht möglich ist. Damit eine AHK nachgerüstet werden kann muss die Vorbereitung für AHK beim Chassishersteller mitbestellt werden. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie Ihren Fachhändler.
H91 - Mit Hubbett nicht über gesamte Fahrzeuglänge möglich
H712E - Bei geschlossenem Überlaufventil beträgt das Fassungsvermögen des Frischwassertanks 110 Liter.
H170 - Bei Wahl eines Automatikgetriebes ist nur das Lenkrad in Lederausführung möglich.
H712F - Bei geschlossenem Überlaufventil beträgt das Fassungsvermögen des Frischwassertanks 124 Liter.
ABH4641 - Nicht in Verbindung mit 253568‑01
ABH4646 - Nicht in Verbindung mit 201781‑01 oder 201781‑02
ABH4660 - Nicht in Verbindung mit 201781‑01 oder 201781‑02 oder 201869‑01 oder 201869‑02
ABH4663 - Nicht in Verbindung mit 202766
ABH4665 - Nur in Verbindung mit 202132 oder 152828
ABH4667 - Nur in Verbindung mit 212561‑01
ABH4669 - Ersetzt 200868
ABH4670 - Nur in Verbindung mit 210012
ABH4673 - Nicht in Verbindung mit 202392
ABH4675 - Enthält 202392
ABH4677 - Nur in Verbindung mit 243151
ABH4679 - Nicht in Verbindung mit 102522‑03
ABH4681 - Nur in Verbindung mit 203728 oder 252143
ABH4683 - Nur in Verbindung mit 252143
ABH4685 - Enthält 102273
ABH4695 - Nur in Verbindung mit 102610
ABH4696 - Nicht in Verbindung mit 202227
ABH4699 - Ersetzt 102923‑04
ABH4701 - Ersetzt 100960‑04
ABH4703 - Enthält 953554 sowie 953555
ABH4705 - Nur in Verbindung mit 301957
ABH4707 - Ersetzt 302978 sowie 302979 sowie 302980 sowie 302981
ABH4709 - Nur in Verbindung mit 352380
ABH4711 - Nicht in Verbindung mit 302494
ABH4713 - Nur in Verbindung mit 351166
ABH4717 - Nur in Verbindung mit 550566‑01 oder 352533‑01
ABH4719 - Ersetzt 102619‑02
ABH4720 - Nicht in Verbindung mit 913916
ABH4723 - Ersetzt 253749
ABH4725 - Nicht in Verbindung mit 250201 sowie 913913‑01 sowie 250201‑01 sowie 253748‑02
ABH4727 - Nur in Verbindung mit 253747‑01 oder 913913‑01 oder 253748‑02 oder 913914‑03
ABH4728 - Nicht in Verbindung mit 250201 sowie 913914‑01 sowie 250201‑01
ABH4731 - Nur in Verbindung mit 252405
ABH4733 - Enthält 252405
ABH4734 - Nur in Verbindung mit 252479
ABH4739 - Nur in Verbindung mit 252698
ABH4741 - Nur in Verbindung mit 252815 und 252698
ABH4743 - Nicht in Verbindung mit 252445‑02
ABH4749 - Nur in Verbindung mit 202139
ABH4751 - Nur in Verbindung mit 200975‑04
ABH4753 - Enthält 202137
ABH4755 - Nicht in Verbindung mit 103607‑01
ABH4761 - Nicht in Verbindung mit 552052 oder 913916
ABH4763 - Nur in Verbindung mit 552052 oder 102619‑02 oder 913916
ABH4765 - Nicht in Verbindung mit 252439‑01 sowie 913916
ABH4769 - Nur in Verbindung mit 252698 und 252815
ABH4777 - Ersetzt 551746
ABH4785 - Nur in Verbindung mit 210013
ABH4787 - Nur in Verbindung mit 102610‑01
ABH4789 - Nicht in Verbindung mit 252825‑01 sowie 913916
ABH4791 - Nicht in Verbindung mit 250201 sowie 250201‑01 sowie 253748‑02 sowie 913913‑01
ABH13272 - Enthält 243634
ABH13274 - Enthält 243621
ABH13276 - Nur in Verbindung mit 243637 sowie 243675
ABH13278 - Nur in Verbindung mit 243637
ABH13286 - Enthält 243644
ABH13294 - Nur in Verbindung mit 103932
ABH16341 - Enthält 243633
ABH16355 - Nur in Verbindung mit 252733
ABH17549 - Nur in Verbindung mit 243695 oder 243696
ABH17681 - Nur in Verbindung mit 102839
ABH17683 - Nur in Verbindung mit 243614 oder 243615 oder 243616
ABH17685 - Ersetzt 251793
ABH17687 - Nicht in Verbindung mit 243695 oder 243696
ABH18690 - Nur in Verbindung mit FR5045345*, FR5045377*:202711 sowie FR5049377*:200318:202711
ABH18691 - Nicht in Verbindung mit FR5049377*:200318:202826
ABH18694 - Nur in Verbindung mit FR5049377*:203587 sowie FR5045345*, FR5045377*:202711 sowie FR5049377*:200318:202711
ABH18695 - Nicht in Verbindung mit 201781‑01 oder 201781‑02 sowie FR5049377*:200318:202826
ABH18700 - Nur in Verbindung mit 202711
ABH18704 - Nur in Verbindung mit FR5845346*:202711 sowie 200318:202711
ABH18705 - Nicht in Verbindung mit 200318:202826
ABH19534 - Enthält 243633 sowie 243634
ABH19536 - Nur in Verbindung mit 243697 oder 243698 oder 243699
ABH19807 - Nur in Verbindung mit 243637 sowie 243639 sowie 243695 oder 243696 sowie 243615 oder 243616 oder 243698 oder 243699 sowie 243644
ABH19809 - Nur in Verbindung mit 243615 oder 243616 oder 243698 oder 243699
ABH20212 - Nicht in Verbindung mit 202060
ABH20338 - Ersetzt 150620
ABH22727 - Nur in Verbindung mit 203001‑99 oder 203004‑99 oder 203004
ABH22729 - Nur in Verbindung mit 203007‑99 oder 203007 oder 203102‑99 oder 203129
ABH22731 - Nur in Verbindung mit 203001‑99 oder 203004‑99 oder 203004 oder 203082‑99
ABH22733 - Nur in Verbindung mit 203728 oder 252143 oder 253758
ABH22735 - Enthält 252405 sowie 252479
ABH22739 - Nicht in Verbindung mit 203082‑99 oder 203115‑99 oder 203128 oder 203136
ABH22743 - Nicht in Verbindung mit 203082‑99 oder 203082 oder 203128 oder 203115‑99 oder 203136
ABH22745 - Nur in Verbindung mit 203001‑99
ABH23669 - Nicht in Verbindung mit 250201 sowie 251757 sowie 913913‑01 sowie 250201‑01 sowie 253748‑05
ABH23671 - Nur in Verbindung mit 253747‑01 oder 913913‑01 oder 253748‑05 oder 913914‑03
ABH23672 - Nicht in Verbindung mit 250201 sowie 251757 sowie 913914‑01 sowie 250201‑01
ABH23675 - Nicht in Verbindung mit 253747‑01 oder 253748‑01 oder 253749 oder 913913‑01 oder 253748‑05 oder 913914‑01 oder 913914‑03
ABH29715 - Enthält 224154
ABH29716 - Ersetzt 212561
ABH29719 - Enthält 224176
ABH29721 - Nur in Verbindung mit 224133
ABH29723 - Nur in Verbindung mit 224142
ABH29725 - Nur in Verbindung mit 224140
ABH29727 - Nur in Verbindung mit 224134
ABH29729 - Nur in Verbindung mit 224147
ABH29731 - Enthält 224152
ABH29732 - Nur in Verbindung mit 224058
ABH29735 - Ersetzt 224070‑01
ABH29737 - Nur in Verbindung mit 224148
ABH30034 - Nur in Verbindung mit 224148 und 224167 und 224134
ABH30350 - Nur in Verbindung mit 100526‑33
ABH30523 - Nur in Verbindung mit 243681 sowie 243620
ABH30525 - Enthält 224196
ABH30526 - Nur in Verbindung mit 224141 sowie 224131
ABH30533 - Nur in Verbindung mit 224195
ABH30978 - Nur in Verbindung mit 224141 oder 224195 oder 224154
ABH31257 - Nur in Verbindung mit 243654
ABH31265 - Ersetzt 200868 sowie 212561‑01
ABH34652 - Nur in Verbindung mit 194087
ABH34654 - Ersetzt 152830 sowie 193976
ABH34656 - Nur in Verbindung mit 193985
ABH34660 - Enthält 202901‑01
ABH34664 - Nur in Verbindung mit 194098
ABH34670 - Enthält 352966
ABH34672 - Nur in Verbindung mit 103583
ABH34674 - Nur in Verbindung mit 212561‑01 oder 230031 oder 230032 oder 230050
ABH35264 - Nur in Verbindung mit 201686
ABH35266 - Ersetzt 194011
ABH35268 - Nur in Verbindung mit 200318:202139
ABH40048 - Nur in Verbindung mit 102619‑02 oder 552052 oder 913916
ABH40050 - Enthält FR5134387*:100960‑05
ABH40051 - Ersetzt H145 sowie FR5134387*:100960‑05
ABH41752 - Nur in Verbindung mit 552052 oder 913916 oder NEUMOPF02
ABH41754 - Nur in Verbindung mit 552052 oder 913916 oder 102619‑02
ABH43902 - Nicht in Verbindung mit 302033 oder 253809
ABH43904 - Nicht in Verbindung mit 302494 oder 253809
ABH43906 - Nur in Verbindung mit 253609
ABH43910 - Nur in Verbindung mit 252594‑01
ABH43912 - Ersetzt 252583
ABH43914 - Nur in Verbindung mit 252594‑01 oder 253609
ABH45077 - Ersetzt 203722
Wichtige Informationen
FÜR FREIZEITFAHRZEUGE DER MARKE WEINSBERG GEWÄHREN WIR IHNEN IM RAHMEN UNSERER, BEI FAHRZEUGÜBERGABE GÜLTIGEN GARANTIEBEDINGUNGEN, NEBEN DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG EINE 10‐JÄHRIGE DICHTIGKEITSGARANTIE AUF DEN VON UNS HERGESTELLTEN AUFBAU.
BITTE BEACHTEN SIE FÜR ALLE FREIZEITFAHRZEUGE DER MARKE WEINSBERG DIE FOLGENDEN WICHTIGEN HINWEISE:
I. Allgemeines
Der Inhalt der Preisliste entspricht dem Stand der Drucklegung 06/2023. Die Preisliste ist ab 06/2023 für Fahrzeuge des Modelljahres 2024 gültig. Vorherige Preislisten, Prospektangaben und Technische Daten verlieren in Bezug auf die enthaltenen Fahrzeuge ihre Gültigkeit. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Lassen Sie sich vor einem Fahrzeugkauf umfassend von einem WEINSBERG Vertragshändler zu den Angaben in unseren Preislisten und Katalogen, zu eventuell nach der Drucklegung erfolgten Änderungen sowie zu den nachfolgenden Themen beraten.
II. Sonderausstattung
In Einzelfällen kann es zum gegenseitigen Ausschluss von Sonderwunsch‐ Kombinationen kommen.
III. Abbildungen
Abbildungen zeigen zum Teil Ausstattungsmerkmale, die nicht im Serienumfang enthalten sind und die gegen Mehrpreis bestellt werden können (Sonderausstattungen) sowie vereinzelt auch Ausstattungsmerkmale von Prototypen/Studien/Ländervarianten, die nicht dem Serienstand entsprechen und die auch nicht als Sonderausstattung bestellbar sein werden. Geringe Farbabweichungen der Abbildungen im Prospekt vom tatsächlichen Fahrzeug können drucktechnisch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die im Katalog abgebildete Dekoration ist nicht Teil des Lieferumfangs.
IV. Nachträgliche An-, Um- oder Einbauten
Um Ihre Sicherheit und die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges nicht zu gefährden raten wir Ihnen An‐, Um‐ oder Einbauten ausschließlich beim autorisierten WEINSBERG Fachhändler durchführen zu lassen und bestehen Sie auf WEINSBERG Originalteile. Nachträgliche Um‐ und Einbauten sind, soweit diese technisch möglich sind, regelmäßig kostenpfl ichtig. Zumutbare Änderungen in Konstruktion, Farbe und Ausstattung behalten wir uns vor, soweit diese dem technischen Fortschritt und/oder der Sicherheit dienen. Änderungen an Ausstattungen, an technischen Daten, am Serienumfang und der Preise bleiben vorbehalten. Nach Vertragsschluss bleiben zumutbare technische Änderungen im Rahmen der Konstruktion vorbehalten, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen. Zumutbare Farb‐ und Beschaffenheitsabweichungen sind ebenfalls – auch nach Vertragsschluss – vorbehalten, soweit diese werkstoffbedingt nicht vermieden werden können (z. B. Farbabweichungen von bis zu ca. 2,0 dE zwischen Lack auf Blech und Lack auf GFK/Kunststoff).
Wichtige technische und rechtliche Hinweise zur Fahrzeugkonfiguration und gewichtsbezogenen Angaben
Im Straßenverkehr ist jedes Fahrzeug nur für ein bestimmtes Höchstgewicht zugelassen. Dieses Höchstgewicht darf im Fahrbetrieb nicht überschritten werden. Deshalb sind die technischen und rechtlichen Vorgaben für das Gewicht Ihres Fahrzeugs bei der Konfi guration und der Auswahl von Zusatzausrüstung („Pakete‟, „Ausstattungsmerkmale“ und „Optionen‟) aus unserem werksseitigen Angebot bereits bei der Konfi guration Ihres Fahrzeugs besonders zu beachten.
Rechtliche Vorgaben für das Gewicht Ihres Fahrzeugs enthält die Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der Kommission vom 31. März 2021 (bis 06/2022: Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012). Um Sie möglichst transparent und umfassend über die in unseren Verkaufsunterlagen aufgeführten gewichtsbezogenen Angaben aufzuklären, orientieren sich die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise der Knaus Tabbert AG an den Vorgaben dieser Verordnung. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise zu den in unseren Verkaufsunterlagen aufgeführten gewichtsbezogenen Angaben vor der Konfi guration und Bestellung Ihres Fahrzeugs sorgfältig durch. Gerne unterstützen Sie auch unsere Handelspartner bei der Auswahl und Konfi guration Ihres Fahrzeugs.
I. Begrifflichkeiten
1. Die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
Die „technisch zulässige Gesamtmasse‟ des Fahrzeugs wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und bezeichnet die vom Hersteller angegebene Höchstmasse, die Ihr Fahrzeug in beladenem Zustand wiegen darf (z. B. 3.500 kg). Diese darf während der Fahrt nicht überschritten werden. Bei Überschreitungen der technisch zulässigen Gesamtmasse im Fahrbetrieb drohen in vielen europäischen Ländern Bußgelder. In Deutschland kann die Überschreitung der technisch zulässigen Gesamtmasse im Fahrbetrieb eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihr Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und zu kontrollieren, dass Ihr Fahrzeug die technisch zulässige Gesamtmasse einhält. Die Einhaltung der technisch zulässigen Gesamtmasse liegt in Ihrer Verantwortung.
Die technisch zulässige Gesamtmasse wird für jeden Grundriss in unseren Preislisten ausgewiesen.
Beispiel:
2. Die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand
Die „Masse in fahrbereitem Zustand‟ bezeichnet die Masse des Fahrzeugs samt Aufbau und werkseitiger Standardausrüstung („Grundausstattung“ oder „Serienausstattung‟) einschließlich des zu 90 % seines Fassungsvermögens gefüllten Kraftstofftanks gemäß Serienausstattung sowie eingefüllter Betriebsstoffe wie Schmierfette, Öle und Kühlfl üssigkeiten, Werkzeug und Reifen‐Pannenhilfe zuzüglich der gesetzlich pauschal mit 75 kg berechneten Masse des Fahrers.
Die Masse in fahrbereitem Zustand wird für jeden Grundriss in unseren Preislisten ausgewiesen.
Beispiel:
Umfasst sind von der Masse in fahrbereitem Zustand folgende Positionen:
- das Leergewicht des Fahrzeugs samt Aufbau inklusive eingefüllter Betriebsstoffe wie Schmierfette, Öle und Kühlfl üssigkeiten, Werkzeug und Reifen‐Pannenhilfe;
- die werkseitige Standardausstattung; d. h. die grundlegende Konfi guration eines Fahrzeugs, das mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind, einschließlich aller angebauten Ausrüstungsteile, die keine weiteren Spezifi kationen auf der Ebene der Konfi guration oder der Ausrüstung bedingen;
- der zu 100 % gefüllte Frischwassertank im Fahrbetrieb (das Fassungsvermögen des Frischwassertanks ist je nach Fahrzeugmodell im Fahrbetrieb begrenzt auf 10, 20 oder 40 Liter) und eine zu 100 % gefüllte Alu‐Gasfl asche mit einem Gewicht von 16 kg;
- der zu 90 % gefüllte Kraftstofftank gemäß Serienausstattung inklusive Kraftstoff;
- der Fahrer, dessen Gewicht pauschal mit 75 kg berechnet wird.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in den Verkaufsunterlagen der Knaus Tabbert AG enthaltenen Angaben zur Masse in fahrbereitem Zustand um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen. Diese rechtlich zulässigen Toleranzen können sich unmittelbar auf die tatsächliche Masse Ihres Fahrzeugs und damit auch auf die Zuladung bzw. verbleibende Nutzlast unmittelbar auswirken. Deshalb sollten Sie diese Toleranzen bei der Konfi guration Ihres Fahrzeugs unbedingt einkalkulieren.
3. Die tatsächliche Fahrzeugmasse
Die „tatsächliche Fahrzeugmasse‟ bezeichnet die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand, zuzüglich der Masse der werkseitig an einem bestimmten Fahrzeug angebrachten Zusatzausrüstung.
4. Die Masse des Fahrers und die Masse der Fahrgäste
Die „Masse des Fahrers‟ wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht des Fahrers pauschal mit 75 kg berechnet. Da die Masse des Fahrers bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand eingerechnet ist, wird diese bei der Masse der zugelassenen Fahrgäste nicht berücksichtigt.
Die „Masse der Fahrgäste‟ ergibt sich aus der herstellerseitig im Typgenehmigungsverfahren festgelegten zulässigen Personenzahl im Fahrbetrieb, abzüglich der pauschal mit 75 kg berechneten Masse des Fahrers.
Die zulässige Personenzahl im Fahrbetrieb wird für jeden Grundriss in unseren Preislisten ausgewiesen. Die zulässige Personenzahl im Fahrbetrieb kann sich aufgrund des Einbaus von Zusatzausrüstung verringern.
Beispiel:
Die Masse der Fahrgäste wird ebenfalls pauschal mit 75 kg pro Fahrgast berechnet, unabhängig von ihrem tatsächlichen Gewicht. Bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Personenzahl im Fahrbetrieb von 4 beträgt die Masse der Fahrgäste also 225 kg (3*75 kg).
5. Standardausrüstung und Zusatzausrüstung
Die „Standardausrüstung‟ („Grundausstattung‟ oder „Serienausstattung‟) bezeichnet die grundlegende Konfi guration eines Fahrzeugs, das mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind, einschließlich aller angebauten Ausrüstungsteile, die keine weiteren Spezifikationen auf der Ebene der Konfiguration oder der Ausrüstung bedingen.
Angaben zu der Standardausrüstung („Grundausstattung‟ oder „Serienausstattung‟) Serienausstattung finden Sie für jeden Grundriss in unseren Preislisten.
Die „Zusatzausrüstung‟ („Pakete‟, „Ausstattungsmerkmale‟ und „Optionen‟) bezeichnet alle nicht in der Standardausrüstung enthaltenen Ausrüstungsteile, die unter der Verantwortung des Herstellers werkseitig am Fahrzeug angebracht werden und vom Kunden bestellt werden können. Keine Zusatzausrüstung in diesem Sinne ist sonstiges Zubehör, welches nach der Auslieferung des Fahrzeugs durch den Hersteller von Ihnen oder ihrem Handelspartner in das Fahrzeug eingebaut wird. Angaben zu den werkseitig bestellbaren (Ausstattungs‐)Paketen, Ausstattungsmerkmalen und Optionen finden Sie für jeden Grundriss in unseren Preislisten.
Bitte beachten Sie, dass der Einbau von Zusatzausrüstung stets eine Verringerung der Nutzlast nach sich zieht (vgl. Ziffer I.6.). Welche Masse an Zusatzausrüstung für welchen Grundriss maximal ausgewählt werden kann, können Sie den Angaben zu den jeweiligen Fahrzeuggrundrissen entnehmen (vgl. Ziffer I. 7.).
Beispiel:
6. Die Nutzlast und die Mindest-Nutzlast
Die „Nutzlast‟ wird berechnet, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand, die Masse der Fahrgäste und die herstellerseitig festgelegte maximale Masse der Zusatzausrüstung abgezogen wird.
Der europäische Gesetzgeber schreibt für Reisemobile eine feste „Mindest‐ Nutzlast‟ vor, die für Gepäck und sonstiges, nicht vom Hersteller verbautes Zubehör verbleiben muss. Diese darf bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs nicht unterschritten werden und berechnet sich anhand folgender Formel:
Mindest‐Nutzlast in kg ≥ 10 * (n + L)
Dabei gilt: „n‟ = Höchstzahl der Fahrgäste zuzüglich des Fahrers und „L‟ = Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern
7. Die maximale Masse der Zusatzausrüstung
Damit die gesetzlich vorgeschriebene Mindest‐Nutzlast eingehalten wird, wird herstellerseitig für jeden Grundriss die „maximale Masse der Zusatzausrüstung‟ festgelegt. Hierbei handelt es sich also um die Masse, die unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest‐ Nutzlast für die Auswahl von werkseitig optionaler Zusatzausrüstung („Pakete‟, „Ausstattungsmerkmale‟ und „Optionen‟) zur Verfügung steht.
Die Knaus Tabbert AG berechnet die maximale Masse der Zusatzausrüstung, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse zunächst die Masse in fahrbereitem Zustand, die Masse der Fahrgäste sowie die Mindest‐Nutzlast abgezogen werden.
Bei der Masse in fahrbereitem Zustand handelt es sich jedoch um einen errechneten Nennwert, der produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen kann (vgl. Ziffer I. 2.). Das Auftreten dieser produktionsbedingten Toleranzen könnte bei Ausnutzen der rechnerisch vorhandenen Masse für Zusatzausrüstung dazu führen, dass die Mindest‐ Nutzlast faktisch nicht eingehalten wird.
Um eine solche Unterschreitung der Mindest‐Nutzlast zu verhindern, werden die für jeden Grundriss erfahrungsgemäß auftretenden zulässigen Gewichtsabweichungen von der Knaus Tabbert AG deshalb bereits bei der Festlegung der maximalen Masse der Zusatzausrüstung berücksichtigt.
II. Technische und rechtliche Hinweise
1. Gesetzlich zulässige Toleranzen bei der Berechnung der Gewichtsangaben
Für die in den Preislisten enthaltenen Angaben der Masse in fahrbereitem Zustand gilt, dass es sich hierbei um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen. Diese produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % sind rechtlich zulässig und resultieren aus der Verwendung von natürlichen Werkstoffen, wie z. B. Holz, sowie der bei einigen Zulieferern zur Anwendung kommenden Herstellungsverfahren. Gewichtsschwankungen können aufgrund der verwendeten Materialien trotz optimierter Produktionsprozesse nicht ausgeschlossen werden. Da sich diese gesetzlich zulässigen Toleranzen auf die tatsächliche Masse Ihres Fahrzeugs und damit auch auf die mögliche Zuladung bzw. verbleibende Nutzlast unmittelbar auswirken, sollten Sie diese bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs unbedingt einkalkulieren.
Beispiel:
Masse in fahrbereitem Zustand lt. Preisliste: 2.968 kg
Rechtlich zulässige Toleranz von ± 5 %: 148 kg
Rechtliche zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand 2.820 bis 3.116 kg
2. Auswirkung der gesetzlich zulässigen Toleranzen
Erhöht sich die tatsächliche Fahrzeugmasse durch die Auswahl von Zusatzausrüstung so weit, dass rechnerisch zwischen der tatsächlichen Fahrzeugmasse und der technisch zulässigen Gesamtmasse nicht mehr genügend Zuladungsmöglichkeit für die Mitnahme der zugelassenen Fahrgäste sowie der Mindest‐Nutzlast verbleibt, haben Sie bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs grundsätzlich (grundrissabhängig) die Möglichkeit, eine Fahrzeugauflastung zu wählen, eine Reduzierung der zugelassenen Sitzplätze im Fahrbetrieb zu wählen und/oder Zusatzausrüstung abzuwählen. In unserem Konfigurator ist dies dann Voraussetzung dafür, die Konfiguration fortsetzen zu können. Geschieht dies nicht, kann die Konfiguration nicht fortgesetzt werden.
Vergewissern Sie sich ggf. bei Ihrem Knaus Tabbert AG‐Handelspartner, dass die technisch zulässige Gesamtmasse auch rechnerisch nicht überschritten wird, und dass auch genügend Zuladungsmöglichkeit für Fahrgäste und Gepäck (Mindest‐Nutzlast, s. u.) verbleibt. Aber auch unabhängig davon, ob die Einhaltung der Mindest‐Nutzlast gewährleistet ist, sollten Sie die gesetzlich zulässigen produktionsbedingten Toleranzen bei der Masse in fahrbereitem Zustand im Rahmen der Konfiguration beachten, denn diese wirken sich stets auch auf die Zuladungsmöglichkeiten aus. Sie können daher für jeden Grundriss nur eine maximale Masse an Zusatzausrüstung bestellen (vgl. Ziffer I. 7).
Bestellen Sie das Fahrzeug aus obigem Beispiel mit einer Zusatzausrüstung mit einem Gesamtgewicht von 150 kg, ergibt sich aufgrund des in der Preisliste ausgewiesenen Nennwertes der Masse in fahrbereitem Zustand eine Nutzlast von 180 kg. Die tatsächliche Zuladungsmöglichkeit kann aufgrund der gesetzlich zulässigen Toleranzen von diesem Wert jedoch abweichen. Ist die Masse in fahrbereitem Zustand Ihres Fahrzeugs etwa zulässigerweise 1 % höher als der in den Preislisten ausgewiesene Nennwert, verringert sich die Zuladungsmöglichkeit von 180 kg auf 151 kg:
Beispiel:
3.500 kg Technisch zulässige Gesamtmasse
– 2.998 kg Realgewicht des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (+ 1 % gegenüber dem in den Verkaufsunterlagen angegebenen von 2.968, kg)
– 3*75 kg Masse der Mitfahrer
– 150 kg Bestellte Zusatzausrüstung für das konkret konfigurierte Fahrzeug
= 127 kg Verbleibende Zuladungsmöglichkeit (Wichtig: Die verbleibende Zuladungsmöglichkeit muss größer als die Mindest‐Nutzlast sein, vgl. Ziffer I.6.)
Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihr beladenes Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und zu kontrollieren, dass Sie die technisch zulässige Gesamtmasse einhalten. Diese Kontrolle liegt in Ihrer Verantwortung als Fahrzeugführer.