Allgemeine Informationen

Wohnwagen

Wichtige Hinweise und Abhängigkeiten

Hinweise

H139 - Das angegebene Vorzeltumlaufmaß wird an Fahrzeugen mit Serienausstattung ermittelt, bei Auswahl von bestimmten Sonderausstattungen (z. B. Auflastungen / Bereifungen) kann dieses Maß abweichen.

H140 - Inkl. Angabe der produktionsbedingten Toleranzen von +/– 5%

H719 - Bitte beachten Sie die Hinweise und Erläuterungen auf der Rückseite

H141 - Bitte beachten Sie, dass die angegebene Anzahl der Schlafplätze sowohl Schlafplätze für Erwachsene als auch für Kinder enthalten kann. Die Schlafplätze weisen nicht dieselben Abmessungen auf. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Ihrem WEINSBERG Händler über die Größenverhältnisse der im Fahrzeug vorgesehenen Schlafplätze beraten zu lassen damit Sie entscheiden können, ob diese für die von Ihnen vorgesehene Belegung (Erwachsene/Kinder) geeignet ist.

H142 - Bei einzelnen Modellen muss eine zusätzliche Ausstattung gewählt werden um die maximal möglichen Schlafplätze erreichen zu können. Ihr WEINSBERG Händler berät Sie gerne.

H81 - Bis 3 Monate vor Produktion möglich

H147 - Maximale Belastbarkeit 250 kg

H128 - Gasbetrieb während der Fahrt nur in Verbindung mit Mono‐ bzw. Duo Control zulässig

H145 - Bei Wahl der Option erhöht sich die Fahrzeughöhe um ca. 11 cm

H31 - Stoffblende Bugwand entfällt bei Option 101850 (Bugfenster)

H146 - Zusätzlich ist die Hardware vorbereitet über optionale Sensoren (z. B. Tür‐/Fensterkontakte) erweitert zu werden. Weitere Informationen finden Sie auf www.velocate.com

H137 - Dem Fahrzeug liegt ein Gutschein zum Einlösen des Medikamentensets bei. Das Medikamentenset enthält apothekenpflichtige Medikamente. Der Gutschein kann daher ausschließlich bei der zuständigen MediKit‐Versandapotheke unter www.medikit.shop eingelöst werden. Unter www.medikit.shop erhalten
Sie zudem weitere Informationen zu Ihrem MediKit.

H159 - Entfall Bodenklima, 12 V‐Kompressorkühlschrank, Induktions‐Doppelkochplatte

Abhängigkeiten

ABH8565 - Enthält 953557

ABH8566 - Nicht in Verbindung mit FW5155381*:152565

ABH8567 - Nur in Verbindung mit 152827

ABH8568 - Nur in Verbindung mit 152829

ABH8569 - Ersetzt 152829 sowie 150109 sowie 151634

ABH8570 - Nur in Verbindung mit 152748 oder 152750

ABH8571 - Nur in Verbindung mit 150027

ABH8572 - Nicht in Verbindung mit 152748 oder 152750

ABH8573 - Nur in Verbindung mit 150109

ABH8574 - Nicht in Verbindung mit 100526‑21 oder 553766

ABH8576 - Ersetzt 100612‑22

ABH8577 - Nur in Verbindung mit 553766 oder 552682

ABH8578 - Nicht in Verbindung mit 100612‑22 oder 103770

ABH8579 - Nur in Verbindung mit 552682

ABH8580 - Nicht in Verbindung mit 100526‑21

ABH8581 - Nicht in Verbindung mit FW5140253*, FW5144253*:552052 oder 913916 oder 552540

ABH8582 - Ersetzt 102920‑02

ABH8583 - Nicht in Verbindung mit FW5140237*:552413

ABH8584 - Nicht in Verbindung mit 552317 oder 552413

ABH8585 - Ersetzt 551687

ABH8586 - Nicht in Verbindung mit 553766

ABH8587 - Nicht in Verbindung mit 552682

ABH8588 - Nicht in Verbindung mit 552413 oder 550590

ABH8589 - Nicht in Verbindung mit 552317 oder 550590

ABH8590 - Enthält 953554 sowie 953555

ABH8592 - Ersetzt 302978 sowie 302979 sowie 302980 sowie 302981

ABH8593 - Nur in Verbindung mit 551054

ABH8594 - Ersetzt FW5155381*:102619‑02

ABH8595 - Nicht in Verbindung mit FW5140253*, FW5144253*:102619‑02 sowie 552540 sowie 913916

ABH8596 - Nur in Verbindung mit 450623

ABH8597 - Nur in Verbindung mit 251729

ABH8598 - Nicht in Verbindung mit 251248‑01

ABH8599 - Nicht in Verbindung mit 253753

ABH8600 - Nur in Verbindung mit 252594‑01 und 250006

ABH8601 - Nur in Verbindung mit 251261 und 250006

ABH8602 - Nur in Verbindung mit 252698

ABH8603 - Nur in Verbindung mit 252815 und 252698

ABH8604 - Nicht in Verbindung mit 151065 oder 151060 oder 151019

ABH8605 - Enthält 302974 sowie 302975 sowie 302976 sowie 302977 sowie 302978 sowie 302979 sowie 302980 sowie 302981

ABH8606 - Nur in Verbindung mit 151070 oder 151060 oder 151065

ABH8607 - Ersetzt 152829

ABH8608 - Nur in Verbindung mit 152748 oder 152750, 150027

ABH8609 - Nur in Verbindung mit 552682 oder 553766

ABH8610 - Nicht in Verbindung mit 100612‑22

ABH8613 - Nicht in Verbindung mit FW5240253*, FW5246317*, FW5249310*:552052 sowie FW5249356*, FW5252356*:100750‑02

ABH8614 - Ersetzt FW5249356*:102619‑02

ABH8615 - Nicht in Verbindung mit FW5252356*: 102619‑02

ABH8616 - Nicht in Verbindung mit FW5240253*, FW5246317*, FW5249310*:100750‑03

ABH8617 - Ersetzt FW5240253*, FW5246317*, FW5249310*:102619‑03

ABH8619 - Nicht in Verbindung mit 151075

ABH8620 - Ersetzt 402985‑17 sowie 402985‑20

ABH8621 - Nur in Verbindung mit 453604

ABH8622 - Ersetzt 353769

ABH8623 - Nur in Verbindung mit 151075

ABH8624 - Nur in Verbindung mit 151075 oder 301957

ABH8625 - Nicht in Verbindung mit FW5240253*, FW5246317*:102619‑02 sowie FW5249310*:102619‑02 sowie 552540

ABH8628 - Nicht in Verbindung mit 151075 sowie 251729 oder 250376‑01

ABH17347 - Nur in Verbindung mit 100526‑21

ABH21020 - Nicht in Verbindung mit FW5140237*:552317 oder 552413 sowie 550590

ABH30961 - Nicht in Verbindung mit 400060‑05

ABH30962 - Nicht in Verbindung mit 400369‑01

ABH31462 - Nicht in Verbindung mit 150109

ABH31464 - Nicht in Verbindung mit 100526‑03 oder 100526‑04

ABH35664 - Nicht in Verbindung mit FW5252356*:150027

ABH43236 - Nur in Verbindung mit 450083 und (151010 oder 151025 oder 151027 oder NEUESPAK01)

ABH45236 - Nicht in Verbindung mit 100526‑21 oder 100612‑22

ABH45292 - Nur in Verbindung mit 452718‑01

ABH45293 - Nur in Verbindung mit 450083

ABH45481 - Nicht in Verbindung mit FW5240253*, FW5246317*:102619‑02 sowie FW5249310*:102619‑02 sowie 552540 sowie 151075 sowie 552052

Wichtige Informationen

FÜR FREIZEITFAHRZEUGE DER MARKE WEINSBERG GEWÄHREN WIR IHNEN, IM RAHMEN UNSERER BEI FAHRZEUGÜBERGABE GÜLTIGEN GARANTIEBEDINGUNGEN, NEBEN DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG, EINE 10‐JÄHRIGE DICHTIGKEITSGARANTIE AUF DEN VON UNS HERGESTELLTEN AUFBAU.

BITTE BEACHTEN SIE FÜR ALLE FREIZEITFAHRZEUGE DER MARKE WEINSBERG DIE FOLGENDEN WICHTIGEN HINWEISE:

I. Allgemeines

Der Inhalt der Preisliste entspricht dem Stand der Drucklegung 07/2023. Die Preisliste ist ab 07/2023 für Fahrzeuge des Modelljahres 2024 gültig. Vorherige Preislisten, Prospektangaben und Technische Daten verlieren in Bezug auf die enthaltenen Fahrzeuge ihre Gültigkeit.

Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.

Lassen Sie sich vor einem Fahrzeugkauf umfassend von einem WEINSBERG Vertragshändler zu den Angaben in unseren Preislisten und Katalogen, zu eventuell nach der Drucklegung erfolgten Änderungen sowie zu den nachfolgenden Themen beraten.

II. Sonderausstattung

In Einzelfällen kann es zum gegenseitigen Ausschluss von Sonderwunsch‐ Kombinationen kommen.

III. Abbildungen

Abbildungen zeigen zum Teil Ausstattungsmerkmale, die nicht im Serienumfang enthalten sind und die gegen Mehrpreis bestellt werden können (Sonderausstattungen) sowie vereinzelt auch Ausstattungsmerkmale von Prototypen/Studien/Ländervarianten, die nicht dem Serienstand entsprechen und die auch nicht als Sonderausstattung bestellbar sein werden. Geringe Farbabweichungen der Abbildungen im Prospekt vom tatsächlichen Fahrzeug können drucktechnisch nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Die im Katalog abgebildete Dekoration ist nicht Teil des Lieferumfangs.

IV. Nachträgliche An-, Um- oder Einbauten

Um Ihre Sicherheit und die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges nicht zu gefährden raten wir Ihnen An‐, Um‐ oder Einbauten ausschließlich beim autorisierten WEINSBERG Fachhändler durchführen zu lassen und bestehen Sie auf WEINSBERG Originalteile. Nachträgliche Um‐ und Einbauten sind, soweit diese technisch möglich sind, regelmäßig kostenpflichtig.

Zumutbare Änderungen in Konstruktion, Farbe und Ausstattung behalten wir uns vor, soweit diese dem technischen Fortschritt und/oder der Sicherheit dienen.

Änderungen an Ausstattungen, an technischen Daten, am Serienumfang und der Preise bleiben vorbehalten. Nach Vertragsschluss bleiben zumutbare technische Änderungen im Rahmen der Konstruktion vorbehalten, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen.

Zumutbare Farb‐ und Beschaffenheitsabweichungen sind ebenfalls – auch nach Vertragsschluss – vorbehalten, soweit diese werkstoffbedingt nicht vermieden werden können (z. B. Farbabweichungen von bis zu ca. 2,0 dE zwischen Lack auf Blech und Lack auf GFK/Kunststoff). 

Wichtige technische und rechtliche Hinweise zur Wohnwagen-Konfiguration und gewichtsbezogenen Angaben

Im Straßenverkehr ist jeder Wohnwagen nur für ein bestimmtes Höchstgewicht zugelassen. Dieses Höchstgewicht darf im Fahrbetrieb nicht überschritten werden. Deshalb sind die technischen und rechtlichen Vorgaben für das Gewicht Ihres Wohnwagens bei der Konfiguration und der Auswahl von Zusatzausrüstung („Pakete‟, „Ausstattungsmerkmale“ und „Optionen‟) aus unserem werkseitigen Angebot bereits bei der Konfiguration Ihres Wohnwagens besonders zu beachten.

Rechtliche Vorgaben für das Gewicht Ihres Wohnwagens enthält die Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der Kommission vom 31. März 2021 (bis 06/2022: Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012). Um Sie möglichst transparent und umfassend über die im Rahmen der Konfiguration aufgeführten gewichtsbezogenen Angaben aufzuklären, orientieren sich die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise der Knaus Tabbert AG an den Vorgaben dieser Verordnung. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise zu den gewichtsbezogenen Angaben vor der Konfiguration und Bestellung Ihres Wohnwagens sorgfältig durch. Gerne unterstützen Sie auch unsere Handelspartner bei der Auswahl und Konfiguration Ihres Wohnwagens.

I. Begrifflichkeiten

1. Die technisch zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens

Die „technisch zulässige Gesamtmasse‟ des Wohnwagens wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und bezeichnet die vom Hersteller angegebene Höchstmasse, die Ihr Wohnwagen in beladenem Zustand wiegen darf (z. B. 1.500 kg). Diese darf während der Fahrt nicht überschritten werden. Bei Überschreitungen der technisch zulässigen Gesamtmasse im Fahrbetrieb drohen in vielen europäischen Ländern Bußgelder. In Deutschland kann die Überschreitung der technisch zulässigen Gesamtmasse im Fahrbetrieb eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihren Wohnwagen vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und zu kontrollieren, dass Ihr Wohnwagen die technisch zulässige Gesamtmasse einhält. Die Einhaltung der technisch zulässigen Gesamtasse liegt in Ihrer Verantwortung.

Die technisch zulässige Gesamtmasse wird für jeden Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen.

2. Die Masse des Wohnwagens in fahrbereitem Zustand

Die „Masse in fahrbereitem Zustand‟ bezeichnet die Masse des Wohnwagens samt Aufbau und werkseitiger Standardausrüstung („Grundausstattung“ oder „Serienausstattung‟) einschließlich einer gefüllten Alu‐Gasflasche, einem vollen Frischwassertank, einem vollen Toilettenspülwassertank und einem gefüllten Wassererhitzer.

Die Masse in fahrbereitem Zustand wird für jeden Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen.

Umfasst sind von der Masse in fahrbereitem Zustand folgende Positionen:

  • das Leergewicht des Wohnwagens inklusive eingefüllter Betriebsstoffe wie Schmierfette, Öle und Kühlflüssigkeiten sowie Bord‐Werkzeug;
  • die werkseitige Standardausstattung; d. h. die grundlegende Konfiguration eines Wohnwagens, der mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind, einschließlich aller angebauten Ausrüstungsteile, die keine weiteren Spezifikationen auf der Ebene der Konfiguration oder der Ausrüstung bedingen;
  • der zu 100 % gefüllte Frischwassertank
  • eine zu 100 % gefüllte Alu‐Gasflasche mit einer Füllmenge von 2,7 kg / 5 kg / 11 kg und einem Gesamtgewicht von 6 kg / 10 kg / 23 kg;
  • der zu 100 % gefüllte Toiletten‐Spültank
  • der zu 100 % gefüllte Frischwassererhitzer


Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in den technischen Daten enthaltenen Angaben zur Masse in fahrbereitem Zustand um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen. Diese rechtlich zulässigen Toleranzen können sich unmittelbar auf die tatsächliche Masse Ihres Wohnwagens und damit auch auf die Zuladung bzw. verbleibende Nutzlast unmittelbar auswirken. Deshalb sollten Sie diese Toleranzen bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs unbedingt einkalkulieren.

3. Die tatsächliche Fahrzeugmasse

Die „tatsächliche Fahrzeugmasse‟ bezeichnet die Masse des Wohnwagens in fahrbereitem Zustand, zuzüglich der Masse der werkseitig an einem bestimmten Wohnwagen angebrachten Zusatzausrüstung.

4. Die Höchstzahl der Schlafplätze

Die „Höchstzahl der Schlafplätze‟ wird für jeden Grundriss in den technischen Daten ausgewiesen.

5. Standardausrüstung und Zusatzausrüstung

Die „Standardausrüstung‟ („Grundausstattung‟ oder „Serienausstattung‟) bezeichnet die grundlegende Konfiguration eines Wohnwagens, der mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind, einschließlich aller angebauten Ausrüstungsteile, die keine weiteren Spezifikationen auf der Ebene der Konfiguration oder der Ausrüstung bedingen.

Angaben zu der Standardausrüstung („Grundausstattung‟ oder „Serienausstattung‟) Serienausstattung erhalten Sie für den von Ihnen ausgewählten Grundriss im Rahmen der nachfolgenden Konfiguration.

Die „Zusatzausrüstung‟ („Pakete‟, „Ausstattungsmerkmale‟ und „Optionen‟) bezeichnet alle nicht in der Standardausrüstung enthaltenen Ausrüstungsteile, die unter der Verantwortung des Herstellers werkseitig am Wohnwagen angebracht werden und vom Kunden bestellt werden können. Keine Zusatzausrüstung in diesem Sinne ist sonstiges Zubehör, welches nach der Auslieferung des Fahrzeugs durch den Hersteller von Ihnen oder Ihrem Handelspartner in das Fahrzeug eingebaut wird.

Angaben zu den werkseitig bestellbaren (Ausstattungs‐)Paketen, Ausstattungsmerkmalen und Optionen erhalten Sie für den von Ihnen ausgewählten Grundriss im Rahmen der nachfolgenden Konfiguration.

Bitte beachten Sie, dass der Einbau von Zusatzausrüstung stets eine Verringerung der Nutzlast nach sich zieht (vgl. Ziffer I. 6.). Welche Masse an Zusatzausrüstung für welchen Grundriss maximal ausgewählt werden kann, können Sie den Angaben zu den jeweiligen Fahrzeuggrundrissen entnehmen (vgl. Ziffer I. 7.).

6. Die Nutzlast und die Mindest-Nutzlast

Die „Nutzlast‟ wird berechnet, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand und die herstellerseitig festgelegte maximale Masse der Zusatzausrüstung abgezogen wird.

Der europäische Gesetzgeber schreibt für Wohnwägen eine feste „Mindest‐Nutzlast‟ vor, die für Gepäck und sonstiges, nicht vom Hersteller verbautes Zubehör verbleiben muss. Diese darf bei der Konfiguration Ihres Wohnwagens nicht unterschritten werden und berechnet sich anhand folgender Formel:

Mindest‐Nutzlast in kg ≥ 10 * (n + L)
Dabei gilt: „n‟ = Höchstzahl der Schlafplätze und „L‟ = Gesamtlänge des Fahrzeugaufbaus in Metern.

7. Die maximale Masse der Zusatzausrüstung

Damit die gesetzlich vorgeschriebene Mindest‐Nutzlast eingehalten wird, wird herstellerseitig für jeden Grundriss die „maximale Masse der Zusatzausrüstung‟ festgelegt. Hierbei handelt es sich also um die Masse, die unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest‐ Nutzlast für die Auswahl von werkseitig optionaler Zusatzausrüstung („Pakete‟, „Ausstattungsmerkmale‟ und „Optionen‟) zur Verfügung steht. Die Knaus Tabbert AG berechnet die maximale Masse der Zusatzausrüstung, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand sowie die Mindest‐Nutzlast abgezogen werden.


Beispiel:

1.500 kg Technisch zulässige Gesamtmasse
– 1.320 kg Masse in fahrbereitem Zustand
– 100 kg Mindest‐Nutzlast
= 80 kg Masse der maximalen Zusatzausrüstung

II. Technische und rechtliche Hinweise

1. Gesetzlich zulässige Toleranzen bei der Berechnung der Gewichtsangaben

Für die in den technischen Daten enthaltenen Angaben der Masse in fahrbereitem Zustand gilt, dass es sich hierbei um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen. Diese produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % sind rechtlich zulässig und resultieren aus der Verwendung von natürlichen Werkstoffen, wie z. B. Holz, sowie der bei einigen Zulieferern zur Anwendung kommenden Herstellungsverfahren. Gewichtsschwankungen können aufgrund der verwendeten Materialien trotz optimierter Produktionsprozesse nicht vollständig ausgeschlossen werden. Da sich diese gesetzlich zulässigen Toleranzen auf die tatsächliche Masse Ihres Wohnwagens und damit auch auf die mögliche Zuladung bzw. verbleibende Nutzlast unmittelbar auswirken, sollten Sie diese bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs unbedingt einkalkulieren.


Beispiel:

Masse in fahrbereitem Zustand lt. technischen Daten: 1.320 kg
Rechtlich zulässige Toleranz von ± 5 %: 66 kg
Rechtliche zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand 1.254 bis 1.386 kg

2. Auswirkung der gesetzlich zulässigen Toleranzen

Erhöht sich die tatsächliche Fahrzeugmasse durch die Auswahl von Zusatzausrüstung so weit, dass rechnerisch zwischen der tatsächlichen Fahrzeugmasse und der technisch zulässigen Gesamtmasse nicht mehr genügend Zuladungsmöglichkeit für die gesetzlich vorgeschriebene Mindest‐Nutzlast verbleibt, haben Sie bei der Konfiguration Ihres Wohnwagens grundsätzlich die Möglichkeit, eine Fahrzeugauflastung zu wählen oder Zusatzausrüstung abzuwählen. In unserem Konfigurator ist dies dann Voraussetzung dafür, die Konfiguration fortsetzen zu können. Geschieht dies nicht, kann die Konfiguration nicht fortgesetzt werden.

Vergewissern Sie sich ggf. bei Ihrem Knaus Tabbert AG‐Handelspartner, dass die technisch zulässige Gesamtmasse auch rechnerisch nicht überschritten wird und dass auch genügend Zuladungsmöglichkeit (Mindest‐Nutzlast, s. u.) verbleibt.

Aber auch unabhängig davon, ob die Einhaltung der Mindest‐Nutzlast gewährleistet ist, sollten Sie die gesetzlich zulässigen produktionsbedingten Toleranzen bei der Masse in fahrbereitem Zustand im Rahmen der Konfiguration beachten, denn diese wirken sich stets auch auf die Zuladungsmöglichkeiten aus. Sie können daher für jeden Grundriss nur eine maximale Masse an Zusatzausrüstung bestellen.

Bestellen Sie den Wohnwagen aus obigem Beispiel mit einer Zusatzausrüstung mit einem Gesamtgewicht von 50 kg, ergibt sich aufgrund des in den technischen Daten ausgewiesenen Nennwertes der Masse in fahrbereitem Zustand eine Nutzlast von 130 kg. Die tatsächliche Zuladungsmöglichkeit kann aufgrund der gesetzlich zulässigen Toleranzen von diesem Wert jedoch abweichen. Ist die Masse in fahrbereitem Zustand Ihres Wohnwagens etwa zulässigerweise 1 % höher als der in den technischen Daten ausgewiesene Nennwert, verringert sich die Zuladungsmöglichkeit von 130 kg auf 117 kg:


Beispiel:

1.500 kg Technisch zulässige Gesamtmasse
– 1.333 kg Realgewicht des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (+ 1 % gegenüber der in den technischen Daten angegebenen Masse in fahrbereitem Zustand von 1.320 kg)
– 50 kg Bestellte Zusatzausrüstung für das konkret konfigurierte Fahrzeug
= 117 kg Verbleibende Zuladungsmöglichkeit (Wichtig: Die verbleibende Zuladungsmöglichkeit muss größer als die Mindest‐Nutzlast sein, vgl. Ziffer I. 6.)


Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihren beladenen Wohnwagen vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und zu kontrollieren, dass Sie die technisch zulässige Gesamtmasse einhalten. Diese Kontrolle liegt in Ihrer Verantwortung als Fahrzeugführer.