Allgemeine Informationen
Camper Vans
Wichtige Hinweise und Abhängigkeiten
H140 - Inkl. Angabe der produktionsbedingten Toleranzen von ±5%
H141 - Bitte beachten Sie, dass die angegebene Anzahl der Schlafplätze sowohl Schlafplätze für Erwachsene als auch für Kinder enthalten kann. Die Schlafplätze weisen nicht dieselben Abmessungen auf. Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Ihrem WEINSBERG Händler über die Größenverhältnisse der im Fahrzeug vorgesehenen Schlafplätze beraten zu lassen damit Sie entscheiden können, ob diese für die von Ihnen vorgesehene Belegung (Erwachsene/Kinder) geeignet ist.
H142 - Bei einzelnen Modellen muss eine zusätzliche Ausstattung gewählt werden um die maximal möglichen Schlafplätze erreichen zu können. Ihr WEINSBERG Händler berät Sie gerne.
H711A - Fassungsvermögen des Frischwassertanks i. S. d. Anh. V. Teil A, Ziff. 2.6 Fn. (h) VO (EU) 1230/2012 durch Überlaufventil begrenzt auf 20 Liter (empfohlene Fahrbefüllung)
H712C - Bei geschlossenem Überlaufventil beträgt das Fassungsvermögen des Frischwassertanks 100 Liter.
H157 - Bitte beachten Sie, dass durch den Anbau des Fahrradträger an der Heckwand das Sichtfeld der Rückfahrkamera eingeschränkt wird.
H169 - Die Notbettfunktion sollte nur in Ausnahmefällen genutzt werden. Als weiteren Schlafplatz in der Sitzgruppe empfehlen wir die Option „Gästebett quer mit Zusatzpolster"
H176 - Bei Wahl der Option erhöht sich die Fahrzeughöhe um ca. 15 cm
H146 - Zusätzlich ist die Hardware vorbereitet über optionale Sensoren (z. B. Tür‐/Fensterkontakte) erweitert zu werden. Weitere Informationen fi nden Sie auf www.velocate.com
H137 - Dem Fahrzeug liegt ein Gutschein zum Einlösen des Medikamentensets bei. Das Medikamentenset enthält apothekenpfl ichtige Medikamente. Der Gutschein kann daher ausschließlich bei der zuständigen MediKit‐Versandapotheke unter www.medikit.shop eingelöst werden. Unter www.medikit.shop erhalten Sie zudem weitere Informationen zu Ihrem MediKit.
H712D - Bei geschlossenem Überlaufventil beträgt das Fassungsvermögen des Frischwassertanks 102 Liter.
H712A - Bei geschlossenem Überlaufventil beträgt das Fassungsvermögen des Frischwassertanks 80 Liter.
H148 - Nur erhältlich in Dachfarbe: Weiß oder Lava Grau
H151 - Bei Wahl der Option erhöht sich die Fahrzeughöhe um ca. 20 cm
H168 - Bitte beachten Sie, dass bei der Wahl des Aufstelldaches und der Option „Gästebett quer mit Zusatzpolster‟ keine gleichzeitige Nutzung im Alltag möglich ist.
H145 - Bei Wahl der Option erhöht sich die Fahrzeughöhe um ca. 11 cm
H135 - Markisengröße weicht bei Wahl des Aufstelldaches aus technischen Gründen ab
ABH29095 - Nicht in Verbindung mit (252445–02 oder 252444–02) und (194106 oder 104107 oder 104108 oder 104109)
ABH29096 - Nur in Verbindung mit 194088
ABH29097 - Enthält 193956
ABH29098 - Ersetzt 193976
ABH29099 - Nur in Verbindung mit 193985
ABH29101 - Nicht in Verbindung mit NEUFORD48
ABH29102 - Ersetzt 194021
ABH29105 - Ersetzt 194011
ABH29109 - Nicht in Verbindung mit 553746 oder 913918
ABH29111 - Nicht in Verbindung mit 104103
ABH29112 - Ersetzt 552960–07
ABH29113 - Nur in Verbindung mit 552247
ABH29114 - Nicht in Verbindung mit 552347
ABH29115 - Enthält 552247
ABH29116 - Nicht in Verbindung mit 552348
ABH29117 - Nicht in Verbindung mit 552348 oder 552347
ABH29118 - Nur in Verbindung mit 552348 oder 552347
ABH29119 - Enthält 552130
ABH29120 - Enthält 953554 sowie 953555
ABH29121 - Ersetzt 302978 sowie 302979 sowie 302980 sowie 302981
ABH29122 - Nicht in Verbindung mit 102619–02 sowie 194106 oder 104107 oder 104108 oder 104109 sowie 913918
ABH29123 - Ersetzt 253749
ABH29124 - Nicht in Verbindung mit 251248 sowie 252062 sowie 913913 sowie 251248–03 sowie 253748–02
ABH29125 - Nur in Verbindung mit 253747 oder 913913 oder 253748–02 oder 913914–02
ABH29126 - Nicht in Verbindung mit 913914 sowie 251248–03 sowie 251248
ABH29127 - Nicht in Verbindung mit 253748–02 sowie 913914 sowie 253748 sowie 913913 sowie 253747
ABH29128 - Nicht in Verbindung mit 194106 oder 104107 oder 104108 oder 104109 sowie 100750–03
ABH29129 - Nur in Verbindung mit 252405–01
ABH29130 - Nicht in Verbindung mit 194106 oder 104107 oder 104108 oder 104109 sowie FR4555050*:253802
ABH29131 - Nur in Verbindung mit 252605–01 oder 252438–01
ABH29132 - Enthält 252405–01
ABH29137 - Enthält 251261
ABH29139 - Enthält 252479
ABH29140 - Nur in Verbindung mit 252698
ABH29141 - Nur in Verbindung mit 252698 und 252815
ABH29143 - Nicht in Verbindung mit 194106 oder 104107 oder 104108 oder 104109 sowie FR4655050*:253802
ABH29144 - Nicht in Verbindung mit 214180
ABH29145 - Nicht in Verbindung mit (252445–02 oder 252444–02) und (103594 oder 103577 oder 102619–02)
ABH29148 - Nicht in Verbindung mit FR4760050*, FR4760028*, FR4760042*:200318
ABH29150 - Nur in Verbindung mit FR4754050*:200318:202711
ABH29151 - Nicht in Verbindung mit FR4754050*:200318:202826
ABH29152 - Nur in Verbindung mit FR4764077*:202844
ABH29153 - Nicht in Verbindung mit FR4764077*:200318
ABH29154 - Nur in Verbindung mit FR4760050*, FR4760028*, FR4760042*, FR4760051*, FR4764042*:200318:202711 sowie FR4760008*:202844
ABH29155 - Nicht in Verbindung mit FR4760050*, FR4760028*, FR4760042*, FR4760051*, FR4764042*:200318:202826 sowie FR4760008*:200318
ABH29156 - Enthält 202132
ABH29157 - Nur in Verbindung mit 202844
ABH29158 - Nicht in Verbindung mit 152828 sowie 200318
ABH29159 - Nur in Verbindung mit FR4760050*, FR4760028*, FR4760042*, FR4760051*, FR4764042*, FR4764077*:200318:202711 sowie FR4760008*:202844
ABH29160 - Nicht in Verbindung mit FR4760050*, FR4760028*, FR4760042*, FR4760051*, FR4764042*, FR4764077*:200318:202826 sowie FR4760008*:200318 sowie 152828
ABH29161 - Nur in Verbindung mit FR4764042*:200318:202711 sowie FR4764077*:202844
ABH29162 - Nicht in Verbindung mit FR4764042*:200318:202826 sowie FR4764077*:200318 sowie 152828
ABH29163 - Nur in Verbindung mit FR4760050*, FR4760028*, FR4760042*, FR4760051*, FR4760008*:200318:202826 sowie FR4764077*:202844 sowie FR4764042*:200318:202711
ABH29164 - Nicht in Verbindung mit FR4760050*, FR4760028*, FR4760042*, FR4760051*, FR4760008*:200318:202711 sowie FR4764077*:200318 sowie FR4764042*:200318:202826
ABH29165 - Nur in Verbindung mit 202711 sowie FR4760051*:202844 und 202711
ABH29166 - Nicht in Verbindung mit 152828 sowie 202711 sowie FR4760051*:200318 und 202826
ABH29167 - Nur in Verbindung mit 202711 sowie 202844
ABH29168 - Nicht in Verbindung mit 152828 sowie 202826 sowie 200318
ABH29169 - Nur in Verbindung mit FR4764077*:202844 sowie FR4764042*:202844 und 202711
ABH29170 - Nicht in Verbindung mit 152828 sowie FR4764077*:200318 sowie FR4764042*:200318 und 202826
ABH29171 - Nur in Verbindung mit 203025–99 oder 203026–99 oder 203028–99 oder 203110–99 oder 203029–99 oder 203031–99 oder 203111–99 oder 203090–98 oder 203125 oder 203131 oder 203134 oder 203132 oder 203026–98 oder 204025 oder 204024 oder 204027 oder 203110 oder 203105 oder 203111 oder 203112
ABH29172 - Nicht in Verbindung mit 152828
ABH29173 - Nicht in Verbindung mit 202060
ABH29174 - Nicht in Verbindung mit 202766
ABH29175 - Nicht in Verbindung mit 200601–06 sowie 202852–01
ABH29176 - Nur in Verbindung mit 203794–01
ABH29178 - Nur in Verbindung mit 202139
ABH29179 - Nur in Verbindung mit 152828 oder 202132
ABH29180 - Ersetzt 200868
ABH29181 - Nur in Verbindung mit 210014
ABH29187 - Nur in Verbindung mit 200975–01 oder 200975–06
ABH29188 - Nicht in Verbindung mit 201165 oder 103586
ABH29189 - Nur in Verbindung mit 200488
ABH29190 - Enthält 202137
ABH29191 - Nicht in Verbindung mit 203731
ABH29193 - Nur in Verbindung mit 253758 oder 252143 oder 203728
ABH29194 - Nur in Verbindung mit 252143
ABH29195 - Nicht in Verbindung mit 212481
ABH29196 - Nur in Verbindung mit 102784
ABH29197 - Nur in Verbindung mit 102783
ABH29198 - Ersetzt 102920–03 sowie FR4754050*:102619–03
ABH29200 - Nicht in Verbindung mit FR4760028*, FR4760042*, FR4760050*, FR4764042*:103586 oder 100750–03 oder 102619–02 oder 252575–01 oder 252605–01 oder 252439–01 oder 252438–01 sowie FR4754050*:103586 oder 1007 50–03 oder 102619–02 oder 252575–01 oder 252605–01 oder 252439–01 oder 252438–01 oder 553746 oder 913918
ABH29201 - Nicht in Verbindung mit 103577 oder 103594
ABH29202 - Nicht in Verbindung mit 103586
ABH29203 - Nicht in Verbindung mit FR4754050*, FR4760008*, FR4760028*, FR4760042*, FR4760050*, FR4764042*:252438–01 oder 252439–01 oder 103577 oder 103594 sowie FR4764077*:553746 oder 913918 oder 252438–01 oder 252439–01 oder 103577 oder 103594
ABH29204 - Ersetzt 102619–03 sowie 102619–01
ABH29205 - Nicht in Verbindung mit FR4760008*, FR4760028*, FR4760042*, FR4760050*, FR4764042*:553746 oder 913918 oder 103577 oder 103594
ABH29206 - Ersetzt 552347
ABH29207 - Ersetzt 552348
ABH29208 - Ersetzt 552247–01
ABH29209 - Nur in Verbindung mit 102436
ABH29210 - Nur in Verbindung mit 352380
ABH29211 - Nur in Verbindung mit 352971 oder 351166
ABH29212 - Ersetzt 351274
ABH29213 - Ersetzt FR4754050*, FR4760050*, FR4760028*, FR4760042*, FR4760008*, FR4764042*:102619–03
ABH29214 - Nicht in Verbindung mit FR4760008*, FR4760028*, FR4760042*, FR4760050*:102619–03 oder 100750–03 sowie FR4754050*:102619–03 oder 100750–03 oder 103577 oder 103594 sowie FR4764077*:102619–02 sowie FR4764042*:102619–03 oder 100750–03 sowie 913918
ABH29215 - Nur in Verbindung mit 210006 oder 214160 oder 214165 oder 252143 oder 203728
ABH29217 - Nicht in Verbindung mit FR4754050*, FR4760008*, FR4760028*, FR4760042*, FR4760050*, FR4764042*:102619–02 oder 103577 oder 103594 sowie FR4764077*:553746 oder 913918 oder 103577 oder 103594 oder 102619–02
ABH29218 - Nicht in Verbindung mit FR4754050*, FR4760008*, FR4760028*, FR4760042*, FR4760050*, FR4764042*:102619–02 oder 103577 oder 103594 sowie FR4764077*:103577 oder 103594 oder 102619–02
ABH29219 - Nicht in Verbindung mit 252575–01 oder 252439–01 oder 252605–01 oder 252438–01 oder 252444–02
ABH29220 - Nicht in Verbindung mit 252575–01 oder 252439–01 oder 252605–01 oder 252438–01 oder 252445–02
ABH29221 - Nicht in Verbindung mit FR4860050*, FR4860028*, FR4860042*:200318
ABH29222 - Nur in Verbindung mit FR4854050*:200318:202711
ABH29223 - Nicht in Verbindung mit FR4854050*:200318:202826
ABH29224 - Nur in Verbindung mit FR4864077*:202844
ABH29225 - Nicht in Verbindung mit FR4864077**:200318
ABH29226 - Nur in Verbindung mit FR4860050*, FR4860028*, FR4860042*, FR4860051*, FR4864042*:200318:202711 sowie FR4860008*:202844
ABH29227 - Nicht in Verbindung mit FR4860050*, FR4860028*, FR4860042*, FR4860051*, FR4864042*:200318:202826 sowie FR4860008*:200318
ABH29228 - Nur in Verbindung mit FR4860050*, FR4860028*, FR4860042*, FR4860051*, FR4864042*, FR4864077*:200318:202711 sowie FR4860008*:202844
ABH29229 - Nicht in Verbindung mit 152828 sowie FR4860050*, FR4860028*, FR4860042*, FR4860051*, FR4864042*, FR4864077*:200318:202826 sowie FR4860008*:200318
ABH29230 - Nur in Verbindung mit FR4864042*:200318:202711 sowie FR4864077*:202844
ABH29231 - Nicht in Verbindung mit FR4864042*:200318:202826 sowie FR4864077*:200318 sowie 152828
ABH29232 - Nur in Verbindung mit FR4860050*, FR4860028*, FR4860042*, FR4860051*, FR4860008*:200318:202826 sowie FR4864077*:202844 sowie FR4864042*:200318:202711
ABH29233 - Nicht in Verbindung mit FR4860050*, FR4860028*, FR4860042*, FR4860051*, FR4860008*:200318:202711 sowie FR4864077*:200318 sowie FR4864042*:200318:202826
ABH29234 - Nur in Verbindung mit 202711 sowie FR4860051*:202844 und 202711
ABH29235 - Nicht in Verbindung mit 152828 sowie 202711 sowie FR4860051*:200318 und 202826
ABH29236 - Nur in Verbindung mit FR4864077*:202844 sowie FR4864042*:202844 und 202711
ABH29237 - Nicht in Verbindung mit 152828 sowie FR4864077*:200318 sowie FR4864042*:200318 und 202826
ABH29238 - Nur in Verbindung mit 203025–99 oder 203026–99 oder 203028–99 oder 203110–99 oder 203029–99 oder 203105–99 oder 203031–99 oder 203111–99 oder 203090–98 oder 203125 oder 203134 oder 203132 oder 204025 oder 204024 oder 204027 oder 203110 oder 203111 oder 203112 oder 203105
ABH29240 - Enthält 251925
ABH29241 - Ersetzt 102920–03 sowie FR4854050*:102619–03
ABH29243 - Nicht in Verbindung mit FR4860028*, FR4860042*, FR4860050*, FR4864042*:103586 oder 100750–03 oder 102619–02 oder 252575–01 oder 252605–01 oder 252439–01 oder 252438–01 sowie FR4854050*:103586 oder 100750–03 oder 102619–02 oder 252575–01 oder 252605–01 oder 252439–01 oder 252438–01 oder 553746 oder 913918 oder 102619–03
ABH29244 - Nicht in Verbindung mit 252575–01 oder 252605–01 oder 252438–01 oder 252439–01 oder 103577 sowie FR4864077*:553746 oder 913918 oder (100750–03 und 252575–01 oder 252605–01)
ABH29245 - Nicht in Verbindung mit FR4860008*, FR4860028*, FR4860042*, FR4860050*, FR4864042*:553746 oder 913918 oder 103577 oder 103594
ABH29246 - Ersetzt FR4854050*, FR4860050*, FR4860028*, FR4860042*, FR4860008*, FR4864042*:102619–03
ABH29247 - Nicht in Verbindung mit FR4860008*, FR4860028*, FR4860042*, FR4860050*:102619–03 oder 100750–03 sowie FR4854050*:102619–03 oder 100750–03 oder 103577 oder 103594 sowie FR4864077*:102619–02 sowie FR4864042*:102619–03 oder 100750–03 sowie 913918
ABH29248 - Nicht in Verbindung mit FR4854050*, FR4860008*, FR4860028*, FR4860042*, FR4860050*, FR4864042*:102619–02 oder 103577 oder 103594 sowie FR4864077*:103577 oder 103594 oder 102619–02
ABH29968 - Ersetzt 253749 sowie 251489–02
ABH30130 - Nicht in Verbindung mit 280060
ABH30131 - Nicht in Verbindung mit 280050
ABH30186 - Nur in Verbindung mit 194098 oder 194018
ABH30891 - Nur in Verbindung mit 203112 oder 203021–99 oder 203025–99 oder 203022–99 oder 203026–99 oder 203024–99 oder 203028–99 oder 203029–99 oder 203032–99 oder 203031–99 oder 203090–98 oder 203092–98 oder 203110–99 oder 203111–99 oder 203125 oder 203134 oder 203132 oder 203135 oder 213044 oder 213045 oder 204025 oder 203110 oder 203024 oder 203028 oder 203105 oder 203032 oder 204024 oder 203111 oder 203034 oder 203031 oder 203112 sowie 101666–08
ABH30892 - Nur in Verbindung mit 203112 oder 203021–99 oder 203025–99 oder 203022–99 oder 203026–99 oder 203024–99 oder 203028–99 oder 203029–99 oder 203032–99 oder 203031–99 oder 203034–99 oder 203090–98 oder 203092–98 oder 203110–99 oder 203111–99 oder 203125 oder 203134 oder 203132 oder 203135 oder 213044 oder 213045 oder 203021–99 oder 203025–99 oder 203022–99 oder 203026–99 oder 203024–99 oder 203028–99 oder 203029–99 oder 203032–99 oder 203031–99 oder 203034–99 oder 203090–98 oder 203092–98 oder 203110–99 oder 203111–99 oder 203125 oder 203134 oder 203132 oder 203135 oder 213044 oder 213045 sowie 101666–08 oder 204025 oder 203110 oder 203024 oder 203028 oder 203105 oder 203032 oder 204024 oder 203111 oder 203034 oder 203031 oder 203112 sowie 101666–08
ABH30960 - Nicht in Verbindung mit 253748–02 sowie 913913 sowie 253747
ABH32998 - Enthält 194093 oder 193981 oder 194005
ABH35652 - Nicht in Verbindung mit 252575–01 sowie 252605–01
ABH35653 - Nur in Verbindung mit 201198
ABH35654 - Nur in Verbindung mit 201199
ABH35655 - Nur in Verbindung mit 201609
ABH35656 - Nur in Verbindung mit 200318:202139
ABH35657 - Nur in Verbindung mit 201165
ABH35659 - Nur in Verbindung mit 201686
ABH41209 - Nicht in Verbindung mit 194086
ABH41210 - Nicht in Verbindung mit 253802 sowie FR4555050*:252575–01 oder 252605–01
ABH41211 - Nicht in Verbindung mit 253802 sowie FR4655050*:252575–01 oder 252605–01
ABH41212 - Nicht in Verbindung mit 452258
ABH41568 - Nicht in Verbindung mit 202711 oder 202711–01 sowie 200318 sowie 202132
ABH41569 - Nicht in Verbindung mit 202711 oder 202711–01 sowie 202132
ABH41570 - Nur in Verbindung mit 103594 oder 104117
Wichtige Informationen
FÜR FREIZEITFAHRZEUGE DER MARKE WEINSBERG GEWÄHREN WIR IHNEN IM RAHMEN UNSERER, BEI FAHRZEUGÜBERGABE GÜLTIGEN GARANTIEBEDINGUNGEN, NEBEN DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG EINE 10‐JÄHRIGE DICHTIGKEITSGARANTIE AUF DEN VON UNS HERGESTELLTEN AUFBAU.
BITTE BEACHTEN SIE FÜR ALLE FREIZEITFAHRZEUGE DER MARKE WEINSBERG DIE FOLGENDEN WICHTIGEN HINWEISE:
ZU DIESER PREISLISTE:
Der Inhalt entspricht dem Stand der Drucklegung im 03/2023. Die Preisliste ist ab 03/2023 für das Modelljahr 2023 gültig. Vorherige Preislisten, Prospektangaben und Technische Daten verlieren in Bezug auf die angebotenen Fahrzeuge ihre Gültigkeit. Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten.
ZU TECHNISCHEN ANGABEN UND ABBILDUNGEN:
Um Ihre Sicherheit und die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges nicht zu gefährden raten wir Ihnen An‐, Um‐ oder Einbauten ausschließlich beim autorisierten WEINSBERG‐Fachhändler durchführen zu lassen und bestehen Sie auf WEINSBERG‐Originalteile.
Nachträgliche Um‐ und Einbauten sind, soweit diese technisch möglich sind, regelmäßig kostenpfl ichtig. In Einzelfällen kann es zum gegenseitigen Ausschluss von Sonderwunsch‐Kombinationen kommen. Änderungen in Konstruktion, Farbe und Ausstattung behalten wir uns vor, soweit diese dem technischen Fortschritt dienen, zumutbar sind und/oder der Sicherheit dienen.
Die Angaben zum Lieferumfang, Maße und Gewichte sowie zum Aussehen entsprechen den Kenntnissen zum Zeitpunkt der Drucklegung (01/2023). Änderungen an Ausstattungen, an technischen Daten, am Serienumfang und der Preise bleiben vorbehalten. Bitte informieren Sie sich insoweit vor dem Kauf bei Ihrem autorisierten WEINSBERGFachhändler.
Nach Vertragsschluss bleiben technische Änderungen im Rahmen der Konstruktion vorbehalten, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen und dem Kunden zumutbar sind.
Geringfügige Farb‐ und Beschaffenheitsabweichungen sind ebenfalls – auch nach Vertragsschluss – vorbehalten, soweit diese werkstoffbedingt nicht vermieden werden können (z. B. Farbabweichungen von bis zu ca. 2,0 dE zwischen Lack auf Blech und Lack auf GFK/Kunststoff) und dem Kunden zumutbar sind.
Abbildungen zeigen zum Teil Ausstattungsmerkmale, die nicht im Serienumfang enthalten sind und die gegen Mehrpreis bestellt werden können (Sonderausstattungen) sowie vereinzelt auch Ausstattungsmerkmale von Prototypen/Studien/Ländervarianten, die nicht dem Serienstand entsprechen und die auch nicht als Sonderausstattung bestellbar sein werden. Geringe Farbabweichungen der Abbildungen im Prospekt vom tatsächlichen Fahrzeug können drucktechnisch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Bitte lassen Sie sich daher vor Kauf eines Fahrzeugs von einem entsprechenden WEINSBERG‐Vertragshändler umfassend zum aktuellen Stand der Serie beraten. Die im Katalog abgebildete Dekoration ist nicht Teil des Lieferumfangs.
Wichtige technische und rechtliche Hinweise zur Fahrzeugkonfiguration und gewichtsbezogenen Angaben
Im Straßenverkehr ist jedes Fahrzeug nur für ein bestimmtes Höchstgewicht zugelassen. Dieses Höchstgewicht darf im Fahrbetrieb nicht überschritten werden. Deshalb sind die technischen und rechtlichen Vorgaben für das Gewicht Ihres Fahrzeugs bei der Konfi guration und der Auswahl von Zusatzausrüstung („Pakete‟, „Ausstattungsmerkmale“ und „Optionen‟) aus unserem werksseitigen Angebot bereits bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs besonders zu beachten.
Rechtliche Vorgaben für das Gewicht Ihres Fahrzeugs enthält die Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 der Kommission vom 31. März 2021 (bis 06/2022: Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012). Um Sie möglichst transparent und umfassend über die in unseren Verkaufsunterlagen aufgeführten gewichtsbezogenen Angaben aufzuklären, orientieren sich die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise der Knaus Tabbert AG an den Vorgaben dieser Verordnung. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Erläuterungen und Hinweise zu den in unseren Verkaufsunterlagen aufgeführten gewichtsbezogenen Angaben vor der Konfi guration und Bestellung Ihres Fahrzeugs sorgfältig durch. Gerne unterstützen Sie auch unsere Handelspartner bei der Auswahl und Konfi guration Ihres Fahrzeugs.
I. Begrifflichkeiten
1. Die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs
Die „technisch zulässige Gesamtmasse‟ des Fahrzeugs wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und bezeichnet die vom Hersteller angegebene Höchstmasse, die Ihr Fahrzeug in beladenem Zustand wiegen darf (z. B. 3.500 kg). Diese darf während der Fahrt nicht überschritten werden. Bei Überschreitungen der technisch zulässigen Gesamtmasse im Fahrbetrieb drohen in vielen europäischen Ländern Bußgelder. In Deutschland kann die Überschreitung der technisch zulässigen Gesamtmasse im Fahrbetrieb eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihr Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und zu kontrollieren, dass Ihr Fahrzeug die technisch zulässige Gesamtmasse einhält. Die Einhaltung der technisch zulässigen Gesamtmasse liegt in Ihrer Verantwortung. Die technisch zulässige Gesamtmasse wird für jeden Grundriss in unseren Preislisten ausgewiesen.
Beispiel:
2. Die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand
Die „Masse in fahrbereitem Zustand‟ bezeichnet die Masse des Fahrzeugs samt Aufbau und werkseitiger Standardausrüstung („Grundausstattung‟ oder „Serienausstattung‟) einschließlich des zu 90 % seines Fassungsvermögens gefüllten Kraftstofftanks sowie eingefüllter Betriebsstoffe wie Schmierfette, Öle und Kühlfl üssigkeiten, Werkzeug und Reifen‐Pannenhilfe zuzüglich der gesetzlich pauschal mit 75 kg berechneten Masse des Fahrers. Die Masse in fahrbereitem Zustand wird für jeden Grundriss in unseren Preislisten ausgewiesen.
Beispiel:
Umfasst sind von der Masse in fahrbereitem Zustand folgende Positionen:
- das Leergewicht des Fahrzeugs samt Aufbau inklusive eingefüllter Betriebsstoffe wie Schmierfette, Öle und Kühlfl üssigkeiten, Werkzeug und Reifen‐Pannenhilfe;
- die werkseitige Standardausstattung; d. h. die grundlegende Konfiguration eines Fahrzeugs, das mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind, einschließlich aller angebauten Ausrüstungsteile, die keine weiteren Spezifikationen auf der Ebene der Konfiguration oder der Ausrüstung bedingen;
- der zu 100 % gefüllte Frischwassertank im Fahrbetrieb (das Fassungsvermögen des Frischwassertanks ist je nach Fahrzeugmodell im Fahrbetrieb begrenzt auf 10, 20 oder 40 Liter) und eine zu 100 % gefüllte Alu‐Gasflasche mit einem Gewicht von 16 kg;
- der zu 90 % gefüllte Kraftstofftank inklusive Kraftstoff;
- der Fahrer, dessen Gewicht pauschal mit 75 kg berechnet wird.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in den Verkaufsunterlagen der Knaus Tabbert AG enthaltenen Angaben zur Masse in fahrbereitem Zustand um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen. Diese rechtlich zulässigen Toleranzen können sich unmittelbar auf die tatsächliche Masse Ihres Fahrzeugs und damit auch auf die Zuladung bzw. verbleibende Nutzlast unmittelbar auswirken. Deshalb sollten Sie diese Toleranzen bei der Konfi guration Ihres Fahrzeugs unbedingt einkalkulieren.
3. Die tatsächliche Fahrzeugmasse
Die „tatsächliche Fahrzeugmasse‟ bezeichnet die Masse des Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand, zuzüglich der Masse der werkseitig an einem bestimmten Fahrzeug angebrachten Zusatzausrüstung.
4. Die Masse des Fahrers und die Masse der Fahrgäste
Die „Masse des Fahrers‟ wird unabhängig von dem tatsächlichen Gewicht des Fahrers pauschal mit 75 kg berechnet. Da die Masse des Fahrers bereits in der Masse in fahrbereitem Zustand eingerechnet ist, wird diese bei der Masse der zugelassenen Fahrgäste nicht berücksichtigt.
Die „Masse der Fahrgäste‟ ergibt sich aus der herstellerseitig im Typgenehmigungsverfahren festgelegten zulässigen Personenzahl im Fahrbetrieb, abzüglich der pauschal mit 75 kg berechneten Masse des Fahrers.
Die zulässige Personenzahl im Fahrbetrieb wird für jeden Grundriss in unseren Preislisten ausgewiesen. Die zulässige Personenzahl im Fahrbetrieb kann sich aufgrund des Einbaus von Zusatzausrüstung verringern.
Beispiel:
Die Masse der Fahrgäste wird ebenfalls pauschal mit 75 kg pro Fahrgast berechnet, unabhängig von ihrem tatsächlichen Gewicht. Bei einem Fahrzeug mit einer zulässigen Personenzahl im Fahrbetrieb von 4 beträgt die Masse der Fahrgäste also 225 kg (3*75 kg).
5. Standardausrüstung und Zusatzausrüstung
Die „Standardausrüstung‟ („Grundausstattung‟ oder „Serienausstattung‟) bezeichnet die grundlegende Konfi guration eines Fahrzeugs, das mit allen Merkmalen ausgestattet ist, die gesetzlich vorgeschrieben sind, einschließlich aller angebauten Ausrüstungsteile, die keine weiteren Spezifi kationen auf der Ebene der Konfi guration oder der Ausrüstung bedingen.
Angaben zu der Standardausrüstung („Grundausstattung‟ oder „Serienausstattung‟) Serienausstattung finden Sie für jeden Grundriss in unseren Preislisten.
Die „Zusatzausrüstung‟ („Pakete‟, „Ausstattungsmerkmale‟ und „Optionen‟) bezeichnet alle nicht in der Standardausrüstung enthaltenen Ausrüstungsteile, die unter der Verantwortung des Herstellers werkseitig am Fahrzeug angebracht werden und vom Kunden bestellt werden können. Keine Zusatzausrüstung in diesem Sinne ist sonstiges Zubehör, welches nach der Auslieferung des Fahrzeugs durch den Hersteller von Ihnen oder ihrem Handelspartner in das Fahrzeug eingebaut wird.
Angaben zu den werkseitig bestellbaren (Ausstattungs‐)Paketen, Ausstattungsmerkmalen und Optionen fi nden Sie für jeden Grundriss in unseren Preislisten.
Bitte beachten Sie, dass der Einbau von Zusatzausrüstung stets eine Verringerung der Nutzlast nach sich zieht (vgl. Ziffer 6.). Welche Masse an Zusatzausrüstung für welchen Grundriss maximal ausgewählt werden kann, können Sie den Angaben zu den jeweiligen Fahrzeuggrundrissen entnehmen (vgl. Ziffer 7.).
Beispiel:
6. Die Nutzlast und die Mindest-Nutzlast
Die „Nutzlast‟ wird berechnet, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand, die Masse der Fahrgäste und die herstellerseitig festgelegte maximale Masse der Zusatzausrüstung abgezogen wird.
Der europäische Gesetzgeber schreibt für Reisemobile eine feste „Mindest‐Nutzlast‟ vor, die für Gepäck und sonstiges, nicht vom Hersteller verbautes Zubehör verbleiben muss. Diese darf bei der Konfi guration Ihres Fahrzeugs nicht unterschritten werden und berechnet sich anhand folgender Formel:
Mindest‐Nutzlast in kg ≥ 10 * (n + L)
Dabei gilt: „n‟ = Höchstzahl der Fahrgäste zuzüglich des Fahrers und „L‟ = Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern.
7. Die maximale Masse der Zusatzausrüstung
Damit die gesetzlich vorgeschriebene Mindest‐Nutzlast eingehalten wird, wird herstellerseitig für jeden Grundriss die „maximale Masse der Zusatzausrüstung‟ festgelegt. Hierbei handelt es sich also um die Masse, die unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindest‐ Nutzlast für die Auswahl von werkseitig optionaler Zusatzausrüstung („Pakete‟, „Ausstattungsmerkmale‟ und „Optionen‟) zur Verfügung steht.
Die Knaus Tabbert AG berechnet die maximale Masse der Zusatzausrüstung, indem von der technisch zulässigen Gesamtmasse die Masse in fahrbereitem Zustand, die Masse der Fahrgäste sowie die Mindest‐Nutzlast abgezogen werden.
Beispiel:
3.500 kg Technisch zulässige Gesamtmasse
– 2.968 kg Masse in fahrbereitem Zustand
– 3*75 kg Masse der Fahrgäste
– 110 kg Mindest‐Nutzlast
= 197 kg Masse der maximalen Zusatzausrüstung
II. Technische und rechtliche Hinweise
1. Gesetzlich zulässige Toleranzen bei der Berechnung der Gewichtsangaben
Für die in den Preislisten enthaltenen Angaben der Masse in fahrbereitem Zustand gilt, dass es sich hierbei um errechnete Nennwerte handelt, die produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % unterliegen. Diese produktionsbedingten Toleranzen von bis zu ± 5 % sind rechtlich zulässig und resultieren aus der Verwendung von natürlichen Werkstoffen, wie z. B. Holz, sowie der bei einigen Zulieferern zur Anwendung kommenden Herstellungsverfahren. Gewichtsschwankungen können aufgrund der verwendeten Materialien trotz optimierter Produktionsprozesse nicht ausgeschlossen werden. Da sich diese gesetzlich zulässigen Toleranzen auf die tatsächliche Masse Ihres Fahrzeugs und damit auch auf die mögliche Zuladung bzw. verbleibende Nutzlast unmittelbar auswirken, sollten Sie diese bei der Konfi guration Ihres Fahrzeugs unbedingt einkalkulieren.
Beispiel:
Masse in fahrbereitem Zustand lt. Preisliste: 2.968 kg
Rechtlich zulässige Toleranz von ± 5 %: 148 kg
Rechtliche zulässige Spanne der Masse in fahrbereitem Zustand 2.820 bis 3.116 kg
2. Auswirkung der gesetzlich zulässigen Toleranzen
Erhöht sich die tatsächliche Fahrzeugmasse durch die Auswahl von Zusatzausrüstung so weit, dass rechnerisch zwischen der tatsächlichen Fahrzeugmasse und der technisch zulässigen Gesamtmasse nicht mehr genügend Zuladungsmöglichkeit für die Mitnahme der zugelassenen Fahrgäste sowie der Mindest‐Nutzlast verbleibt, haben Sie bei der Konfiguration Ihres Fahrzeugs grundsätzlich (grundrissabhängig) die Möglichkeit, eine Fahrzeugauflastung zu wählen, eine Reduzierung der zugelassenen Sitzplätze im Fahrbetrieb zu wählen und/oder Zusatzausrüstung abzuwählen. In unserem Konfigurator ist dies dann Voraussetzung dafür, die Konfiguration fortsetzen zu können. Geschieht dies nicht, kann die Konfiguration nicht fortgesetzt werden.
Vergewissern Sie sich ggf. bei Ihrem Knaus Tabbert AG‐Handelspartner, dass die technisch zulässige Gesamtmasse auch rechnerisch nicht überschritten wird, und dass auch genügend Zuladungsmöglichkeit für Fahrgäste und Gepäck (Mindest‐Nutzlast, s. u.) verbleibt.
Aber auch unabhängig davon, ob die Einhaltung der Mindest‐ Nutzlast gewährleistet ist, sollten Sie die gesetzlich zulässigen produktionsbedingten Toleranzen bei der Masse in fahrbereitem Zustand im Rahmen der Konfi guration beachten, denn diese wirken sich stets auch auf die Zuladungsmöglichkeiten aus. Sie können daher für jeden Grundriss nur eine maximale Masse an Zusatzausrüstung bestellen.
Bestellen Sie das Fahrzeug aus obigem Beispiel mit einer Zusatzausrüstung mit einem Gesamtgewicht von 150 kg, ergibt sich aufgrund des in der Preisliste ausgewiesenen Nennwertes der Masse in fahrbereitem Zustand eine Nutzlast von 180 kg. Die tatsächliche Zuladungsmöglichkeit kann aufgrund der gesetzlich zulässigen Toleranzen von diesem Wert jedoch abweichen. Ist die Masse in fahrbereitem Zustand Ihres Fahrzeugs etwa zulässigerweise 1 % höher als der in den Preislisten ausgewiesene Nennwert, verringert sich die Zuladungsmöglichkeit von 180 kg auf 151 kg:
Beispiel:
3.500 kg Technisch zulässige Gesamtmasse
– 2.998 kg Realgewicht des Fahrzeugs infahrbereitem Zustand (+ 1 % gegenüber dem in den Verkaufsunterlagen angegebenen von 2.968, kg)
– 3*75 kg Masse der Mitfahrer
– 150 kg Bestellte Zusatzausrüstung für das konkret konfigurierte Fahrzeug
= 127 kg Verbleibende Zuladungsmöglichkeit (Wichtig: Die verbleibende Zuladungsmöglichkeit muss größer als die Mindest‐Nutzlast sein, vgl. Ziffer 6.)
Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihr beladenes Fahrzeug vor jedem Fahrtantritt zu wiegen und zu kontrollieren, dass Sie die technisch zulässige Gesamtmasse einhalten. Diese Kontrolle liegt in Ihrer Verantwortung als Fahrzeugführer.